Für Arbeitgeber vereinbaren wir Umfang, Vermittlungsvergütung und Zahlungsplan vorab in einem gesonderten Angebot. Das gilt für die Direktvermittlung in unbefristete, befristete oder saisonale Beschäftigung sowie für Ausbildungsplätze.
Die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung ist für Bewerbende kostenfrei. Die Vermittlungsvergütung zahlen ausschließlich Arbeitgeber. Auch die hierfür erforderliche Vermittlungsvorbereitung wird Bewerbenden nicht gesondert berechnet.
Eigenständige organisatorische Visa- und Dokumentenleistungen, insbesondere für Personen, die nicht über SZB vermittelt werden, können auf Grundlage eines gesonderten Angebots kostenpflichtig beauftragt werden. Umfang und Preis werden vor der Beauftragung vereinbart. Wir erbringen keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung.
